Mieter müssen möglicherweise auch im kommenden Jahr den CO2-Preis beim Heizen allein tragen. Die FDP hat das Gesetz zur Aufteilung dieser Kosten zwischen Mietern und Vermietern im Bundestag vorerst gestoppt. Anders als geplant könne es in dieser Woche nicht beschlossen werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch. Die FDP stelle nicht das Gesetz an sich in Frage, sondern den Zeitpunkt, ab wann die neue Regelung angewendet werden solle.
Mehr lesenBei einer Anhörung im Bauausschuss am 27.09.2022 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz von den Sachverständigen überwiegend skeptisch beurteilt. Kritik gab es insbesondere an der geplanten Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter, die sich nach dem Heizverhalten richten soll. Mehrfach war auch die Forderung nach Aussetzung der CO2-Bepreisung auf Wärmeenergie zu hören.
Mehr lesenDie Bundesregierung strebt eine gerechte Verteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern an. Bei Wohn- oder gemischt genutzten Gebäuden soll ein Stufenmodell dafür sorgen, dass anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche zwischen Mietern und Vermietern umgelegt werden. Bei Nichtwohngebäuden sollen die Kosten jeweils hälftig aufgeteilt werden.
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