Freitag, 2.6.2023
Polizeibewerber kann wegen fehlender Rechtstreue und Aufrichtigkeit abgelehnt werden

Das Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter, der während seiner Ausbildung heimlich ein Gespräch mit einem Landesbediensteten aufgezeichnet und bei einem Dienstunfallverfahren widersprüchliche Angaben gemacht hat, in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeivollzugsdienst zu übernehmen. Die Annahme fehlender charakterlicher Eignung ist laut Oberverwaltungsgericht Münster nicht zu beanstanden.

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