Das Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter, der während seiner Ausbildung heimlich ein Gespräch mit einem Landesbediensteten aufgezeichnet und bei einem Dienstunfallverfahren widersprüchliche Angaben gemacht hat, in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeivollzugsdienst zu übernehmen. Die Annahme fehlender charakterlicher Eignung ist laut Oberverwaltungsgericht Münster nicht zu beanstanden.
Mehr lesenEin Polizeidienstbewerber mit der Tätowierung "Loyalty, Honor, Respect, Family" im gesamten oberen Rückenbereich ist charakterlich ungeeignet und darf deshalb abgelehnt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren entschieden. Das Tattoo deute auf ein "archaisches und überkommenes Wertesystem" hin.
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