Donnerstag, 2.7.2020
Geschäftsmodell zur Vermeidung der EEG-Umlagepflicht gescheitert

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 03.03.2020 dem Modell der Care-Energy Gruppe eine klare Absage erteilt: Schaffen Stromversorgungsunternehmen gemeinsam eine Sach- und Rechtslage, bei der unklar ist, welches Unternehmen die EEG-Umlage zu zahlen hat, kann der Übertragungsnetzbetreiber jedes beteiligte Unternehmen gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen. Die Richter widersprachen der Vorinstanz, soweit diese die Klage gegen eine Gesellschaft der Gruppe abgewiesen hatte.

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