Donnerstag, 4.2.2021
Keine Versorgung mit "Medizinal-Cannabisblüten" bei weiterer Option

Die Krankenkasse muss die Kosten einer Schmerzbehandlung mit Cannabisblüten nur dann übernehmen, wenn keine anderen Behandlungsformen zur Verfügung stehen. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden und im Fall eines Mannes, der nach einem Bandscheibenvorfall unter einer dauerhaft ausgeprägten Schmerzsymptomatik leidet, eine Leistungspflicht für die Versorgung mit "Medizinal-Cannabisblüten" abgelehnt.

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