Freitag, 6.5.2022
Bürgermeisterwahl in Bad Kreuznach war rechtmäßig

Die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Kreuznach ist rechtmäßig erfolgt. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteilen vom 25.04.2022 Klagen zweier Ratsmitglieder abgewiesen, die eine unzulässige Verlängerung der Ausschreibungsfrist für die Bürgermeisterstelle gerügt hatten. Im vergangenen Jahr war schon der unterlegene Amtsvorgänger mit seiner Klage gescheitert.

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Donnerstag, 25.11.2021
Bürgermeister kann Wahl seines Nachfolgers nicht anfechten

Der ehemalige Bürgermeister der Stadt Bad Kreuznach hat keinen Anspruch auf die Feststellung, dass die Wahl des neuen Bürgermeisters rechtswidrig gewesen ist. Die Anfechtung der Wahl könne nur im Weg der Wahlbeschwerde erfolgen, die nur vom Stadt- oder Gemeinderat und nicht von einem unterlegenen Bewerber eingelegt werden könne, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 08.11.2021.

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Donnerstag, 21.10.2021
Keine Aussetzung des Unterschriftenquorums zur Bürgermeisterwahl

Das brandenburgische Verfassungsgericht hat einen Antrag auf Aussetzung der Anforderungen an die Unterstützerunterschriften für Kandidaten zur Bürgermeisterwahl in Königs Wusterhausen als unzulässig verworfen. Vier der Richter äußerten in einem Sondervotum allerdings eine abweichende Meinung. Nach ihrer Ansicht wurden die Wahlgrundrechte verfassungswidrig verkürzt.

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Montag, 16.8.2021
Weinsberger Bürgermeisterwahl ungültig

Wegen Verstößen gegen den Gleichheitssatz bei der Wahlwerbung im öffentlichen Raum ist die Bürgermeisterwahl in Weinsberg vom 02.02.2020 für ungültig zu erklären. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und damit der Klage eines Wahlbewerbers stattgegeben. Es sei nicht auszuschließen, dass sich die Verstöße in Kumulation auf das Wahlergebnis ausgewirkt hätten.

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