Nach rund dreieinhalb Jahren Verhandlung am Berliner Kriminalgericht sahen es die Richter am Montag nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige Arafat Abou-Chaker den Musiker Bushido zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte. Ganz ungeschoren kam Abou-Chaker aber nicht davon.
2015 wurde Bushidos Album "Sonny Black" als jugendgefährdend auf den Index gesetzt – jetzt ist auch seine Verfassungsbeschwerde dagegen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Indizierung des Musikalbums verletze Bushido nicht in seiner Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, so das BVerfG.
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