Montag, 16.1.2023
Freisprüche in Sachen "Bunte Blüte" haben keinen Bestand

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil aufgehoben, mit dem das Landgericht Berlin fünf Angeklagte vom Vorwurf der Begehung von Betäubungsmittelstraftaten beim Vertrieb von CBD-Produkten freigesprochen hatte. Das LG hatte den subjektiven Tatbestand bei den Angeklagten, die allesamt beim Unternehmen "Bunte Blüte" tätig sind, als nicht erfüllt angesehen. Der BGH rügte die Beweiswürdigung durch das LG und verwies die Sache zurück.

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