Montag, 28.6.2021
Freiwillige Pflegekräfte zählen bei Eingruppierung der Gruppenleitung

Pflegekräfte leiten im Regelfall eine "große Gruppe" oder ein "großes Team", wenn ihnen mehr als neun Beschäftigte fachlich unterstellt sind. Laut Bundesarbeitsgericht zählen hier ausnahmsweise auch Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG). Diese seien zwar keine Beschäftigten, aber bei der tariflichen Einordnung zu berücksichtigen, da sie die Anforderungen an die Leitung erhöhten.

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