Die einmalige Adventsrabattaktion von eBay, bei der beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer lediglich 90% des Kaufpreises zahlen mussten, verstieß nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main heute bestätigt und betont, dass die Online-Plattform nicht unmittelbar den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes unterfalle.