Es verstößt gegen EU-Recht, wenn nationale Stellen ohne Begründung die Aussetzung einer rechtskräftigen Entscheidung über die Rückgabe eines entführten Kindes erwirken können. Dies stellt der Europäische Gerichtshof klar. Das für den Erlass einer Rückgabeentscheidung geltende Gebot der Wirksamkeit und der Beschleunigung gelte auch im Rahmen der Vollstreckung einer solchen Entscheidung.
Mehr lesenDie Mutter eines achtjährigen Jungen muss ihren Sohn vorerst nicht an dessen in Spanien lebenden Vater herausgeben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vollstreckung der familiengerichtlichen Entscheidung auf Antrag der Mutter vorläufig außer Vollzug gesetzt. Maßgebend sei die nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls, welche bei einer Rückführung des Jungen, der kein Spanisch spricht und seinen Vater kaum kennt, nach Spanien drohte.
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