Wer durch Erschleichen des Einverständnisses der Mutter durch List ein Kind entführt und dabei kein Angehöriger des Kindes ist, verwirklicht § 235 Abs. 1 StGB tateinheitlich in zwei Varianten. Der Bundesgerichtshof lehnte eine Konsumtion des zweiten Tatbestandes ab und erklärte, dass die Tatvarianten des § 235 Abs. 1 StGB – Nr. 1 (durch List oder Drohung) und Nr. 2 (dem Kind fremd) – bei Identität des betroffenen Kindes in Tateinheit zueinander stehen.
Mehr lesenEs verstößt gegen EU-Recht, wenn nationale Stellen ohne Begründung die Aussetzung einer rechtskräftigen Entscheidung über die Rückgabe eines entführten Kindes erwirken können. Dies stellt der Europäische Gerichtshof klar. Das für den Erlass einer Rückgabeentscheidung geltende Gebot der Wirksamkeit und der Beschleunigung gelte auch im Rahmen der Vollstreckung einer solchen Entscheidung.
Mehr lesenDie Zuständigkeit eines mitgliedstaatlichen Gerichts in einem Rechtsstreit über die elterliche Verantwortung kann im Fall einer Kindesentführung in einen Drittstaat nicht nach Art.10 der Brüssel-IIa-Verordnung ermittelt werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Zur Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit seien dann internationale Übereinkommen, hilfsweise nationales Recht heranzuziehen.
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