Freitag, 12.6.2020
Anti-Israel-Bewegung erzielt Teilerfolg vor EGMR

Aktivisten der antiisraelischen Bewegung BDS in Frankreich haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Teilerfolg erzielt. Die Verurteilung wegen eines Aufrufs zum Boykott israelischer Supermarktprodukte habe gegen das Recht der freien Meinungsäußerung verstoßen, teilte der EGMR am 11.06.2020 mit. Die Aktivisten des der BDS-Bewegung angehörigen "Collectif Palestine 68" seien diesbezüglich zu Unrecht kriminalisiert worden.

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