Gegen israelische Siedlungspolitik gerichtete Aktionen in Supermärkten
Frankreich muss den Aktivisten eine Entschädigung von jeweils 7.380 Euro zahlen. Die elf Aktivisten waren 2009 und 2010 zweimal in einen Supermarkt in Ostfrankreich gegangen, hatten mutmaßlich israelische Produkte in Einkaufswagen gesammelt und Flugblätter verteilt, in denen die Kunden aufgefordert wurden, diese nicht zu kaufen. Die Aktivisten waren EGMR-Unterlagen zufolge dem Aufruf palästinensischer Nichtregierungsorganisationen gefolgt, israelische Produkte zu boykottieren, bis Israel seine Armee aus den Palästinensergebieten abzieht und palästinensischen Flüchtlingen erlaubt wird, in das Gebiet zurückzukehren. BDS steht für Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen.
Anstiftung zur wirtschaftlichen Diskriminierung steht gegen Meinungsfreiheit
Französische Gerichte entschieden, dass diese Aktionen eine Anstiftung zur wirtschaftlichen Diskriminierung darstellten. Die Aktivisten wurden zu Entschädigungszahlungen an antirassistische und pro-israelische Gruppen verurteilt. Diese Einordnung auf Grundlage eines französischen Gesetzes, das den Aufruf zu wirtschaftlicher Diskriminierung verbietet, habe nicht gegen die Rechte der Aktivisten verstoßen, so der EGMR. Jedoch hätten die französischen Richter nicht angemessen geprüft, ob in diesem Fall nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden sei. Die Aktionen der Aktivisten hätten "eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse" betroffen.
Amnesty International nennt Entscheidung "wichtigen Präzedenzfall"
Das Gerichtsurteil sei "ein entscheidender Sieg für die Meinungsfreiheit", teilte die BDS-Bewegung mit. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nannte die Entscheidung einen "wichtigen Präzedenzfall". Israels Strategieministerium sprach dagegen von einer "ignoranten und fehlgeleiteten Entscheidung". Das Gericht habe einer Bewegung in die Hände gespielt, die "bekannt für ihren Antisemitismus und ihre Aufrufe zur Zerstörung Israels" sei.