In Rheinland-Pfalz dürfen Bordelle vorerst weiter nicht öffnen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat am 20.08.2020 einen Eilantrag gegen das Öffnungsverbot für Prostitutionsstätten in der Zehnten rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung abgelehnt. Die Nachvollziehbarkeit von Kontakten sei in diesem Bereich nicht gewährleistet, so die Richter.
Mehr lesenBerliner Bordelle dürfen aufgrund der derzeit geltenden Corona-Eindämmungsverordnung weiter nicht öffnen. Dies gelte auch dann, wenn nur erotische Massagen angeboten werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilbeschluss. Der enge Körperkontakt mit wechselnden Beteiligten berge ein erhöhtes Risiko zur Ansteckung mit dem Coronavirus, welches zum Schutz der Beteiligten und der Bevölkerung vermieden werden müsse.
Mehr lesenBordelle müssen wegen der Corona-Pandemie in Hessen und Niedersachsen vorerst weiter geschlossen bleiben. Dies haben der Verwaltungsgerichtshof Kassel und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und Anträge auf eine einstweilige Außervollzugsetzung des jeweiligen Landesverbots abgelehnt. Das Verbot sei weiterhin zum Gesundheitsschutz erforderlich, da von Bordellen eine erhöhte Infektionsgefahr ausgehe.
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