Bordelle bleiben in Hessen und Niedersachsen vorerst weiter geschlossen

Bordelle müssen wegen der Corona-Pandemie in Hessen und Niedersachsen vorerst weiter geschlossen bleiben. Dies haben der Verwaltungsgerichtshof Kassel und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und Anträge auf eine einstweilige Außervollzugsetzung des jeweiligen Landesverbots abgelehnt. Das Verbot sei weiterhin zum Gesundheitsschutz erforderlich, da von Bordellen eine erhöhte Infektionsgefahr ausgehe.

Gerichte: Ungleichbehandlung gegenüber anderen "körpernahen Dienstleistungen" gerechtfertigt

Die Antragsteller begehrten Eilrechtsschutz gegen das in Hessen und Niedersachsen fortbestehende Verbot des Betriebs von Bordellen, das in der jeweiligen Corona-Verordnung der Länder geregelt ist. Der VGH Kassel und das OVG Lüneburg lehnten die Anträge auf eine einstweilige Außervollzugsetzung des jeweiligen Verbots ab. Die Ungleichbehandlung gegenüber anderen "körpernahen Dienstleistungen" sei gerechtfertigt, das Verbot im Übrigen auch verhältnismäßig.

Erhöhte Infektionsgefahr

Von Bordellen gehe eine erhöhte Infektionsgefahr aus, so beide Gerichte. Das OVG Lüneburg verweist auf den unmittelbaren Körperkontakt mit häufig wechselnden Sexualpartnern. Der VGH Kassel weist darauf hin, dass in Bordellen ständig wechselnde Personen in geschlossenen Räumen verkehren.

Hygienebeschränkungen zur Vorbeugung von Corona-Infektionen ungeeignet

Hygienebeschränkungen sind nach Auffassung beider Gerichte nicht geeignet, Corona-Infektionen in ausreichendem Maße vorzubeugen. Zudem lasse sich ihre Einhaltung nicht überwachen. Der VGH Kassel bezweifelt zudem, dass die Kunden ihre Kontaktdaten wahrheitsgemäß hinterließen, um bei Infektionsfällen ihre Nachverfolgung zu ermöglichen.

VGH Kassel, Beschluss vom 08.06.2020 - 8 B 1446/20.N

Redaktion beck-aktuell, 10. Juni 2020.

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