In Baden-Württemberg dürfen ab Montag trotz der Corona-Pandemie Prostitutionsstätten vorerst wieder betrieben werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes in Mannheim auf einen Eilantrag hin entschieden. Das seit November 2020 bestehende Verbot sei vor dem Hintergrund des abflauenden Infektionsgeschehens inzwischen unverhältnismäßig. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Mehr lesenDie Stadt Speyer hat die Nutzung eines zur “privaten Zimmervermietung“ umgestalteten Bordells zu Recht untersagt. Die als “Schweden-Hostel“ bekannte Örtlichkeit sei ein gegen die geltende Corona-Verordnung verstoßender Bordellbetrieb, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Der Schwerpunkt der Leistung liege auch nach der Umstellung des Geschäftsmodells nicht in der Überlassung von Zimmern zu Wohn- oder Schlafzwecken.
Mehr lesenDie Stadt Speyer hat gegenüber den Betreibern einer zur "Zimmervermietung“ umgestalteten Prostitutionsstätte zu Recht eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Denn die Einordnung als Prostitutionsstätte gelte unabhängig davon, ob die Einheit zugleich auch zum Zweck des Wohnens oder Schlafens genutzt werde, sofern die Bereitstellung jedenfalls auch gezielt zur Ausübung der Prostitution erfolge, so das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.
Mehr lesenDie Untersagung sexueller Dienstleistungen in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen durch die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung ist wegen der erhöhten Gefahr einer Infektion voraussichtlich rechtmäßig. Deswegen bleiben Bordelle in Nordrhein-Westfalen noch geschlossen, hat das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster mit Eilbeschluss vom 25.06.2020 entschieden.
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