Freitag, 10.12.2021
Übertragung von ARD-Wahlhochrechnung bei Bild TV nicht rechtens

Die gleichzeitige Ausstrahlung einer ARD-Wahlhochrechnung am Tag der Bundestagswahl am 26.09.2021 beim privaten TV-Sender Bild war nicht rechtens. Das hat das Landgericht Berlin im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. In der Übernahme des ARD-Beitrags liege eine Verletzung der Leistungsschutzrechte. Die Bild-Übernahme eines Interviews mit dem CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sei rechtlich hingegen nicht zu beanstanden.

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