Donnerstag, 19.11.2020
Überlassen eines Joints an Minderjährigen nur bei Billigung des Mitkonsums strafbar

Die Strafbarkeit des Überlassens von Betäubungsmitteln an einen Minderjährigen zum Sofortverbrauch setzt voraus, dass der Täter zumindest konkludent sein Einverständnis mit dem Konsum des Minderjährigen zum Ausdruck bringt. Es reiche nicht aus, wenn der Täter den Konsum durch den Minderjährigen lediglich hätte verhindern können, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken am 06.10.2020.

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