Nach § 48 Abs. 3 GKG gilt für die Gebührenfestsetzung bei einer Kombination von vermögensrechtlicher und nichtvermögensrechtlicher Streitigkeit der höhere Wert. Diese Regel ist allerdings, so das LAG Baden-Württemberg, nicht im RVG anwendbar – auch nicht analog. Dort werden die Streitwerte addiert.
Mehr lesenDem Betriebsratsvorsitzenden den Zutritt zum Betrieb durch ein Hausverbot zu verwehren, kommt nur bei gravierenden Pflichtverletzungen in Betracht. Und auch dann nur auf Antrag des Arbeitgebers beim Arbeitsgericht, so das LAG Hessen.
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