Donnerstag, 27.10.2022
Bundesregierung hat Beteiligungsrechte des Bundestags verletzt

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung den Bundestag nicht umfassend und frühestmöglich über den Entwurf eines Krisenmanagementkonzepts für den Mittelmeereinsatz in der Flüchtlingskrise 2015 informiert und dadurch dessen Beteiligungsrechte verletzt. Zudem habe die Regierung nicht nachvollziehbar dargelegt, dass ein Schreiben des damaligen türkischen Ministerpräsidenten an Altkanzlerin Merkel nicht der Unterrichtungspflicht unterfalle.

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