Donnerstag, 13.10.2022
Bonner Abfallentsorgungsunternehmen "bonnorange" durfte Vorständin abberufen

Das kommunale Bonner Abfallentsorgungsunternehmen bonnorange durfte seine Vorständin Kornelia Hülter im Oktober 2021 abberufen. Laut Verwaltungsgericht Köln kann ein öffentlich-rechtliches Bestellungsverhältnis bereits dann beendet werden, wenn der Verwaltungsrat dem Vorstand das Vertrauen entziehe. Für ein willkürliches Vorgehen gebe es vorliegend keine Anhaltspunkte. Dagegen war die ebenfalls erhobene Kündigungsschutzklage der Vorständin erfolgreich.

Mehr lesen