Dienstag, 6.10.2020
Bereitschaftszeit eines Feuerwehrmannes kann Arbeitszeit sein

Bereitschaftszeit kann als Arbeitszeit gelten, wenn Beschäftigte rasch einsatzbereit sein und mit häufigen Einsätzen rechnen müssen. Zu dieser Einschätzung ist Generalanwalt Giovanni Pitruzzella am Europäischen Gerichtshof in seinen Schlussanträgen vom 06.10.2020 gelangt, die den Fall eines Feuerwehrmanns aus Offenbach (Az.: C-580/19) sowie einen anders gelagerten Fall in Slowenien (Az.: C-344/19) betreffen.

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