Eine KFZ-Unfallversicherung sollten ADAC-Kunden besonders schnell und einfach abschließen können - und deshalb pauschal auf eine Beratung verzichten. Das geht nicht, mein das LG München I: Ein Verzicht auf die gesetzliche Beratungspflicht muss klar, gesondert und bewusst erklärt werden – sonst ist der Vertrag unwirksam.
Mehr lesenDer Traum vom Eigenheim platzte für ein Ehepaar kurz vor dem Notartermin. Was blieb, waren Kosten für ein nun nicht mehr benötigtes Darlehen. Hat dessen Vermittler die Käufer vor Abschluss unangemessen in Sicherheit gewogen, kann das laut BGH Grundlage für einen Schadensersatzanspruch sein.
Mehr lesenEine Anwältin riet ihrer Mandantin nicht zur Rücknahme ihrer Berufung, obwohl diese infolge einer BGH-Entscheidung aussichtslos geworden war. Laut OLG Frankfurt a.M. haftet sie nun ihrem Rechtsschutzversicherer für die verursachten Kosten.
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