Mittwoch, 18.11.2020
AfD darf Normenkontrollklage gegen Erhöhung der Parteienfinanzierung nicht beitreten

Die AfD darf der Normenkontrollklage von Grünen, Linken und FDP gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung weder beitreten noch sich ihr anschließen. Dies sei unzulässig, entschied das Bundesverfassungsgericht am 03.11.2020. Ein Beitritt sei gesetzlich nicht vorgesehen. Ein Anschluss sei jedenfalls ohne Zustimmung des bisherigen Klägers nicht möglich.

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