Freitag, 1.7.2022
Krankenkassenbeitrag: Abzug von Werbungskosten für erhaltenen Unterhalt

Krankenkassen müssen Werbungskosten für Unterhaltsleistungen bei der Feststellung beitragspflichtiger Einnahmen eines nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätigen freiwillig Versicherten abziehen. Dagegen erhöhen im nachehelichen Unterhalt enthaltene Versicherungsbeiträge laut Bundessozialgericht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und sind bei der Bemessung zu berücksichtigen. Es handle sich um eigene Einnahmen, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden könnten.

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