Dienstag, 31.5.2022
Kein Befehl ohne Vorgesetzten

Ein Soldat, der einen rechtswidrigen verbindlichen Befehl befolgt, handelt ohne Schuld. Das Bundesverwaltungsgericht sprach nun einen Soldaten von der Schuld frei, der dachte, er folge dem rechtswidrigen Befehl eines Vorgesetzten – der aber gar kein Vorgesetzter war. Ein unvermeidbarer Irrtum über die Vorgesetzteneigenschaft begründet den Leipziger Richtern zufolge ebenfalls einen Freispruch.

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