Ein Soldat, der einen rechtswidrigen verbindlichen Befehl befolgt, handelt ohne Schuld. Das Bundesverwaltungsgericht sprach nun einen Soldaten von der Schuld frei, der dachte, er folge dem rechtswidrigen Befehl eines Vorgesetzten – der aber gar kein Vorgesetzter war. Ein unvermeidbarer Irrtum über die Vorgesetzteneigenschaft begründet den Leipziger Richtern zufolge ebenfalls einen Freispruch.
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