Eine Schöffin schreibt während der Beweisaufnahme eine Einkaufsliste und kassiert dafür einen Befangenheitsantrag. Zurecht, findet das LG Dortmund und schließt sie aus. Eins von vielen Beispielen dafür, dass auch Laienrichter in der Hauptverhandlung genau aufpassen sollten, was sie tun.
Mehr lesenDer Kanzler einer TU sanktionierte seine Ex-Stellvertreterin wegen schwerer Vorwürfe gegen ihn mit einer Geldbuße. Das BVerwG schritt ein: Er sei wegen Befangenheit vom Disziplinarverfahren ausgeschlossen, niemand könne Richter in eigener Sache sein. Der Fehler könne auch nicht vom Gericht geheilt werden.
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