Es bleibt dabei: Jan Böhmermann muss die Werbung für einen Bio-Honig mit seinem Namen und Bild vorerst weiter hinnehmen. Das OLG Dresden sieht darin – wie bereits das LG – eine zulässige Satire, mit der Imker Rico Heinzig auf Vorwürfe in der ZDF-Satiresendung Böhmermanns habe reagieren dürfen.
Es geht um Persönlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit, Werbung oder Satire: Seit Januar streiten im sogenannten Honig-Streit der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann und der sächsische Bienenzüchter Rico Heinzig vor Gericht. Am 18. Juli will das OLG Dresden entscheiden.
Mehr lesenJan Böhmermann muss die satirische Werbung für Honig eines sächsischen Imkers mit seinem Namen und Bild vorerst hinnehmen. Das LG Dresden verneinte in einem Eilverfahren Unterlassungsansprüche des prominenten TV-Satirikers wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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