Böhmermann unterliegt erneut im "Honig-Streit"
© dpa | Sebastian Kahnert

Es bleibt dabei: Jan Böhmermann muss die Werbung für einen Bio-Honig mit seinem Namen und Bild vorerst weiter hinnehmen. Das OLG Dresden sieht darin – wie bereits das LG – eine zulässige Satire, mit der Imker Rico Heinzig auf Vorwürfe in der ZDF-Satiresendung Böhmermanns habe reagieren dürfen.

Heinzig hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen Honig geworben und das als Satire verstanden wissen wollen. Denn zuvor hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung "ZDF Magazin Royale" vorgeführt. In der Late-Night-Satiresendung hatte Böhmermann am 3. November 2023 Firmen kritisiert, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als "Beewashing" – der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts. Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH gezeigt.

Der Imker aber drehte den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit einem "Beewashing"-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er einen Aufsteller, der den Namen und ein Bild Böhmermanns mit dem Zusatz "Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt" zeigte. Der Moderator sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs Firma MyHoney eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nach. 

"Ereignis der Zeitgeschichte"

Der 4. Zivilsenat des OLG hat die Werbeaktion nun als "Ereignis der Zeitgeschichte" gewertet und attestierte ihr zugleich einen satirischen Charakter (Urteil vom 18.07.2024 – 4 U 323/24, rechtskräftig). Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden. Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem machte er geltend, dass auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet hatte.

Schon in der ersten Instanz hatte das LG Dresden dem Imker in weiten Teilen recht gegeben. Im Juni war eine gütliche Einigung gescheitert. Böhmermann war auch bei der neuerlichen Entscheidung nicht anwesend. Auch sein Anwalt erschien nicht.

Honig wieder erwerbbar

Heinzig nahm als Inhaber der Firma MyHoney die Entscheidung mit einem Lächeln zur Kenntnis. Nun will er den bislang "verbotenen Honig" wieder im Online-Shop anbieten. "Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil", sagte Heinzig. Zugleich lud er Böhmermann noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein.

Gegen die Entscheidung des OLG, die im Eilverfahren erging, ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am LG Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das OLG und den BGH anrufen.

OLG Dresden, Urteil vom 18.07.2024 -

Redaktion beck-aktuell, bw, 18. Juli 2024 (dpa).