Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung "ZDF Magazin Royale" vom 3. November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als "Beewashing" - der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts. Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH gezeigt. Der reagierte, indem er einen Honig mit "beewashing"-Etikett in einem Dresdener Supermarkt anbot, neben einem Aufsteller mit Namen und Bild Böhmermanns und dem Zusatz "Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt".
Böhmermann hatte Heinzigs Firma MyHoney daraufhin eine Unterlassungsaufforderung geschickt und anschließend den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim LG Dresden beantragt. Das LG hatte den Antrag abgewiesen und dem Imker in weiten Teilen recht gegeben.
Für OLG satirischer Charakter des umstrittenen Plakats erkennbar
Bei der Verhandlung über die Berufung des Moderators trugen die Parteien am Dienstag ihre Positionen einem Zivilsenat des OLG Dresden vor. Böhmermann, der sich von einem Rechtsanwalt vertreten ließ, macht eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte durch Verwendung seines Namens und seiner Abbildung geltend, die der Unternehmer zur Bewerbung seines "beewashing"-Honigs verwendet hatte.
Der vorsitzende OLG-Richter deutete an, der Senat könnte die Auffassung der Vorinstanz in einigen Punkten teilen. So sei etwa der satirische Charakter des umstrittenen Plakats erkennbar. Wer den Moderator kenne, könne den Aufsteller mit seinem Bild aus dem Beitrag und dem "oberlehrerhaften besserwisserischen Duktus mit ausgestrecktem Zeigefinger" durchaus als Kritik an der Sendung verstehen.