Donnerstag, 19.11.2020
Kommunale Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen verfassungsgemäß

Eine Betreibergesellschaft von Pflegeeinrichtungen ist mit ihrer Klage gegen die sogenannte "verbindliche kommunale Bedarfsplanung" der Städteregion Aachen gescheitert. Die Ausgestaltung der Planung begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und sei trotz gewisser finanzieller Einbußen bei nicht berücksichtigten Heimvorhaben aus Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen am 17.11.2020.

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