Eine Professorin wehrte sich dagegen, dass ihr Beamtenverhältnis auf Zeit nicht als Beamtenverhältnis auf Lebenszeit "fortgesetzt" wurde. Laut BVerwG kann ein abgelehnter Entfristungsantrag ein Rehabilitierungsinteresse begründen. Für die Frau dürfte das zumindest ein kleiner Trost sein. Jetzt muss das OVG nochmal in der Sache ran.
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