Montag, 2.5.2022
Bauunternehmen haftet für Fahrzeugschaden nach Nichtabdeckung einer Baugrube

Wer Straßenbauarbeiten ausführt, muss dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Er muss deutlich vor den Gefahren warnen. Wird im Bereich einer Tiefgarage ein Leitungsgraben ausgehoben, so müssen besondere Vorkehrungen gerade für die Autofahrer getroffen werden, die aus der Tiefgarage ausfahren wollen. Es genüge dabei nicht, die Hausverwaltung von den Arbeiten zu unterrichten und irgendwo auf der Straße Warnschilder aufzustellen, so das Landgericht Frankenthal.

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