Donnerstag, 9.7.2020
Clubs und Diskotheken in Nordrhein-Westfalen bleiben geschlossen

Die Betriebsuntersagung für Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen nach der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist voraussichtlich immer noch rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit einem Eilbeschluss vom 08.07.2020 entschieden. Der Betrieb von Clubs und Diskotheken berge ein erhöhtes Infektionsrisiko, dem nicht wirksam durch die geltenden Hygienemaßnahmen begegnet werden könne, so das Gericht.

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