Mittwoch, 9.3.2022
Bahnbetreiberin haftet anteilig nach tödlichem Unfall an Gleisübergang

Die Betreiberin eines Zuges haftet nach einem tödlichen Unfall an einem Gleisübergang trotz erheblichen Eigenverschuldens einer verunglückten Person anteilig, wenn die Betriebsgefahr der Bahn wegen der Beschaffenheit des Bahnübergangs erhöht war. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Im Jahr 2015 war an einem Bahnübergang in Kelkheim-Münster im Main-Taunus-Kreis eine 16-jährige Schülerin auf dem Weg zur Schule von einem Zug erfasst worden. Das Mädchen verstarb noch an der Unfallstelle.

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