Donnerstag, 9.2.2023
Nach Stechuhr-Urteil: BAG kündigt für 2023 weitere Grundsatzentscheidungen an

Arbeitszeitmodelle wie Homeoffice und mobiles Arbeiten sind nach dem Stechuhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem letzten Jahr nicht passé. "Das Urteil schafft Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht ab", verteidigte BAG-Präsidentin Inken Gallner die Grundsatzentscheidung gegenüber Arbeitgeberverbänden im Rahmen der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt am 08.02.2023. Für 2023 kündigte sie weitere Grundsatzurteile an.

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