Mittwoch, 7.7.2021
BaFin durfte Bank Negativzinsen nicht verbieten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durfte einer Bank nicht verbieten, Negativzinsen von Bestandkunden zu erheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden und die Untersagungsverfügung aufgehoben. Es betont, dass die Befugnis der BaFin zum Einschreiten nur subsidiär sei. Zunächst seien verbraucherschutzrelevante Umstände vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit abzuhandeln. Das VG hat die Berufung zugelassen.

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