Freitag, 22.5.2020
Trotz internationalen Schutzes durch Griechenland keine Einschränkung der Asylbewerberleistungen

Die Gewährung internationalen Schutzes durch Griechenland rechtfertigt keine Einschränkung der in Deutschland zu beanspruchenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Zumindest solange ein Aufenthalt ausländerrechtlich hingenommen werde, sei die Einschränkung der existenziellen Bedarfsdeckung nicht durch eine bestehende Ausreisemöglichkeit gerechtfertigt, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen am 27.03.2020.

Mehr lesen