Mittwoch, 27.5.2020
Abschiebungshaft nach Umzug innerhalb von Flüchtlingsunterkunft rechtmäßig

Ein der Ausländerbehörde nicht angezeigter Umzug des ausreisepflichtigen Ausländers innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft rechtfertigt Abschiebungshaft. Dies hat der XIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 24.03.2020 im Fall einer Frau entschieden, die innerhalb der Unterkunft in das Zimmer einer Freundin gezogen war, ohne die Behörde hierüber zu informieren.

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