Freitag, 8.3.2024
Blockierter Aufsichtsrat: "Will nicht" heißt nicht "kann nicht"

Verhindert ein Mitglied des Aufsichtsrats jegliche Beschlussfassung, indem es die Sitzungen boykottiert und damit die Beschlussfähigkeit des Gremiums verhindert, ist guter Rat teuer. Der BGH lehnt eine ergänzende Bestellung eines Ersatzmitglieds ab und empfiehlt stattdessen die Abberufung.

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Freitag, 14.1.2022
Gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bei Vakanz und Übernahmeangebot

In dringenden Fällen ist ein Aufsichtsrat nach § 104 Abs. 2 Satz 2 AktG auch vor Ablauf der Dreimonatsfrist auf die satzungsmäßig vorgesehene Zahl durch gerichtliche Bestellung zu ergänzen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat deshalb im Hinblick auf ein laufendes Übernahmeangebot der betroffenen Bank drei Aufsichtsratsmitglieder, befristet bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, bestellt.

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Donnerstag, 22.7.2021
Verdeckte Aufsichtsratsvergütung durch Beratervertrag

Wer im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft sitzt, muss diesem auch Beraterverträge der eigenen Firma vorlegen, die sie mit der AG schließt. Ohne Zustimmung des Kontrollgremiums müssen die Honorare an die AG zurückgezahlt werden. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur verdeckten Vergütung der Aufsichtsräte erstmalig auf gesetzliche Vertreter der Beraterfirmen erstreckt.

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