Dienstag, 8.12.2020
Auflösende Bedingung des Ruhestands im Mietvertrag

Wird ein Mietverhältnis an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt, so dass es mit dem Ausscheiden aus dem Dienst automatisch endet, kann sich der Vermieter nicht auf diese Bedingung berufen. Der Bundesgerichtshof erinnert diesbezüglich an die eindeutige Gesetzeslage. Ein auf der Fehlvorstellung beruhender Räumungsvergleich, das Mietverhältnis sei bereits beendet, kann darüber hinaus eine Störung der Geschäftsgrundlage sein.

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