Donnerstag, 26.11.2020
Weiterer Aufenthalt britischer Staatsangehöriger in Deutschland gesichert

Am 25.11.2020 ist das "Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht" in Kraft getreten. Es enthält die für Deutschland geltenden Ausführungsvorschriften für den weiteren Aufenthalt der bis zu 100.000 britischen Staatsangehörigen und ihrer Familienangehörigen, die sich am 31.12.2020 in Deutschland aufhalten werden und bis dahin freizügigkeitsberechtigt sind.

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