Freitag, 2.9.2022
Klage gegen Audis Gendersprache jetzt beim Oberlandesgericht

Der Streit um die gendergerechte Sprache bei Audi geht in die nächste Instanz. Der zum Volkswagen-Konzern gehörende Autobauer verlangt von seinen Beschäftigten, dass sie in der schriftlichen Kommunikation bestimmte Genderformen verwenden. Ein Volkswagen-Prozessmanager klagte dagegen, unterlag aber vor dem Landgericht Ingolstadt und hat nun Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Anwalt des Klägers äußerte sich zunächst nicht.

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Freitag, 29.7.2022
Erfolglose Klage gegen Gendersprache-Leitfaden bei Audi

Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen einen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache bei der Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte den Ingolstädter Autohersteller verklagt. Er hatte sich daran gestört, dass die Audi-Beschäftigten in der Kommunikation mit ihm wegen des Leitfadens den sogenannten Gender-Gap nutzen.

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Dienstag, 14.6.2022
Audi lehnt Kompromiss in Gendersprache-Prozess ab

Beim Thema gendergerechte Sprache gehen die Meinungen auseinander - jetzt muss das Landgericht Ingolstadt ein Urteil sprechen. Ein VW-Manager klagt gegen Mails und Arbeitaufträge mit Gender Gaps von den "Audianer_Innen". Im Streit um die Gendersprache im Unternehmen haben die Ingolstädter einen Kompromiss abgelehnt. Die verwendeten Unterstriche aus allen Mails samt Anhängen und Präsentationen zu entfernen, sei nicht praktikabel, hieß es von den Audi-Anwälten.

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Donnerstag, 16.12.2021
Abgasskandal: Schadenersatzanspruch nach Nichtausübung verbrieften Rückgaberechts

Der Käufer eines – wie sich später herausstellte – vom Abgasskandal betroffenen Autos kann auch dann einen Schadenersatzanspruch gegen die Autoherstellerin (hier: die Audi AG) aus § 826 BGB haben, wenn er von einem Rückgaberecht, das im zur Finanzierung des Autokaufs geschlossenen Darlehensvertrag (mit der Audi Bank) verbrieft war, nach Kenntniserlangung vom Abgasskandal und der Betroffenheit seines Autos keinen Gebrauch gemacht hat. Dies stellte der Bundesgerichtshof klar.

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Mittwoch, 24.2.2021
Schadstoffmindernde schnelle Aufwärmfunktion ist unzulässige Abschalteinrichtung

Die bei mehreren 3,0 Liter-Modellen der Audi AG verwendete schadstoffmindernde, sogenannte schnelle Aufwärmfunktion ist eine unzulässige Abschalteinrichtung und löst Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Käufer aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sprach deshalb in zwei heute verkündeten Urteilen den klagenden Käufern Schadenersatz zu. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

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Dienstag, 23.2.2021
BGH-Richter sehen hohe Hürden für Diesel-Klagen gegen VW-Töchter

Im Abgasskandal haben die allermeisten Autobesitzer die Konzernmutter VW auf Schadenersatz verklagt. Eine gute Entscheidung, wie sich nun herausstellt. Denn Klagen gegen Audi & Co. dürften es schwer haben. Das zeichnete sich am 22.02.2021 am Bundesgerichtshof in der Verhandlung eines Musterfalls aus Sachsen-Anhalt ab. Das Urteil dürfte zeitnah verkündet werden. Den genauen Termin wollen die Karlsruher Richter noch festlegen.

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