Audi-Mitarbeiter klagt gegen Gender-Leitfaden
Geklagt hatte ein Angestellter der Konzernmutter Volkswagen, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, nachdem das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte. Der Kläger sieht durch den Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Im Gericht zitierte der Kläger aus Arbeitsanweisungen mit Formulierungen wie: “Der_die BSM-Expert_in ist qualifizierte_r Fachexpert_in“. Der Vorsitzende Richter schlug zur gütlichen Einigung vor, Audi könnte ihm künftig “halt normal schreiben“. Das Urteil will die Kammer Ende Juli verkünden. Es werde kein Grundsatzurteil sein, stellte Richter Christoph Hellerbrand klar. Es gehe bei diesem Prozess nur um den konkreten Einzelfall: “Es geht um Sie, um ihre persönliche Betroffenheit durch diesen Gender-Leitfaden“, sagte er dem VW-Prozessmanager.
Autohersteller will Diskriminierung entgegenwirken
Audi hat den Leitfaden im März 2021 eingeführt und erklärt, das Unternehmen wolle “gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi Kommunikation allgegenwärtig machen“. Firmenanwalt Sebastian Klaus sagte, Ziel sei es, Diskriminierung zu verhindern. Keine Person, die sich nicht eindeutig als Frau oder Mann sehe, müsse sich offenbaren und dürfe sich auch mit Hilfe der Gender Gaps trotzdem angesprochen und respektiert fühlen. Bei der Erstellung des Leitfadens habe sich Audi von Experten beraten lassen. Klägeranwalt Dirk Giesen griff dies sofort auf: “Sie haben nicht gesagt: Expert_innen!“. Sein Mandant sei klar für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung. Aber “er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache“. Die im Leitfaden vorgeschriebene Verwendung führe zu neuer Diskriminierung und verletzte seine Persönlichkeitsrechte. Audi solle verpflichtet werden, ihm keine Mails, Mailanhänge und Präsentationen mit Gender Gaps mehr zu schicken - und bei Verstößen 100.000 Euro zahlen.
Unterlassungsantrag wird vom Verein Deutsche Sprache unterstützt
Der Vorsitzende Richter fasste den Unterlassungsantrag so zusammen: “Der Gender Gap muss weg.“ Zugleich wies er darauf hin, dass die Klägeranwälte die zitierte Arbeitsanweisung nicht in den bisherigen Schriftsätzen angeführt hätten, das komme nun vielleicht etwas spät. Unterstützt wird die Klage vom Verein Deutsche Sprache, der das Gendern als Gängelei und Ideologie ablehnt. Die Gesellschaft für deutsche Sprache sieht Doppelnennungen (“Schülerinnen und Schüler“) positiv, den Gender Gap hingegen als problematisch: Sprache müsse verständlich und lesbar sein und den Grammatikregeln entsprechen. Formulierungen wie “Jede(r) Kollege(in)/jede(r) Kolleg(in)“, “sagte die*der Schüler*in und ihre*seine Eltern“ oder “Bauer(in) und Ärzt(in)“ gehörten nicht dazu.