Die drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke dürfen angesichts der Energiekrise über den 31.12.2022 hinaus weiterbetrieben werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf für eine 19. Atomgesetznovelle. Damit werden die Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb bis spätestens zum 15.04.2023 geschaffen. Mit der Novelle wird der Auftrag aus der Richtlinien-Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) umgesetzt.
Mehr lesenDas Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes beschlossen. Zudem hat es einem begleitenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Energieversorgern zugestimmt. Die Neuregelung sieht einen finanziellen Ausgleich für in konzerneigenen Atomkraftwerken unverwertbare Strommengen und entwertete Investitionen in die zurückgenommene Laufzeitverlängerung vor.
Mehr lesenDie Bundesregierung hat sich nach jahrelangem Rechtsstreit mit den Energiekonzernen auf eine Entschädigungssumme für den beschleunigten Atomausstieg geeinigt. Wie aus einer gemeinsamen Erklärung von Umwelt-, Finanz- und Wirtschaftsministerium hervorgeht, sollen die Konzerne RWE, Vattenfall, Eon/PreussenElektra und Enbw gemeinsam 2,43 Milliarden Euro Ausgleich für entgangene Gewinne und umsonst getätigte Investitionen erhalten.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hält die 2018 beschlossene Entschädigungsregelung für Stromkonzerne wegen des Atomausstiegs für unzureichend. Damit war eine Verfassungsbeschwerde des Energieversorgers Vattenfall erfolgreich.
Mehr lesen