Bundeskabinett beschließt Atomgesetz-Novelle

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes beschlossen. Zudem hat es einem begleitenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Energieversorgern zugestimmt. Die Neuregelung sieht einen finanziellen Ausgleich für in konzerneigenen Atomkraftwerken unverwertbare Strommengen und entwertete Investitionen in die zurückgenommene Laufzeitverlängerung vor. 

Jahrelange Rechtsstreitigkeiten um Ausgleich

Der Gesetzentwurf und der öffentlich-rechtliche Vertrag dienen der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2016 (NJW 2017, 217) und vom 29.09.2020 (ZUR 2021, 93). Die Bundesregierung hat sich mit den vier Energieversorgungsunternehmen (EVU) EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall auf Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 und die Beilegung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten verständigt. Das BVerfG hatte den Atomausstieg am 06.12.2016 im Wesentlichen bestätigt, jedoch festgestellt, dass ein solcher Ausgleich dem Grunde nach erforderlich ist. Zwischen den Beteiligten herrschte Uneinigkeit darüber, wie und in welcher Höhe der Ausgleich zu erfolgen hat. Dies führte zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, die nun beigelegt werden können.

Regelung zu unverwertbaren Elektrizitätsmengen

Die nun beschlossene Novelle regelt die Ausgleichsansprüche der EVU. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt einen Ausgleich in Höhe von insgesamt etwa 2,428 Milliarden Euro. Vattenfall erhält 1,425 Milliarden Euro, RWE 880 Millionen Euro, EnBW 80 Millionen Euro und E.ON/PreussenElektra 42,5 Millionen Euro. Der Ausgleich wird gewährt vor allem für in konzerneigenen Atomkraftwerken unverwertbare Elektrizitätsmengen (RWE und Vattenfall) – insgesamt etwa 2,3 Milliarden Euro – und für entwertete Investitionen in die vom Deutschen Bundestag zurückgenommene Laufzeitverlängerung (EnBW, E.ON/PreussenElektra und RWE).

Beendigung sämtlicher anhängiger Klageverfahren

Weitere Details der Verständigung sieht nach Angaben des Bundesumweltministeriums der öffentlich-rechtliche Vertrag vor. Die Energieversorgungsunternehmen verpflichteten sich darin, sämtliche anhängigen Klageverfahren zu beenden und auf Klagen oder Rechtsbehelfe gegen die Ausgleichsregelung zu verzichten. Auch das internationale Schiedsgerichtsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington sei davon umfasst. Das Gesetz wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Es soll – wie auch der öffentlich-rechtliche Vertrag – am 31.10.2021 in Kraft treten. Anhängige Klageverfahren würden bis zu diesem Datum ruhend gestellt, betonte das Bundesumweltministerium.

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2021.