Kabinett beschließt vorübergehenden Weiterbetrieb von Atomkraftwerken

Die drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke dürfen angesichts der Energiekrise über den 31.12.2022 hinaus weiterbetrieben werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf für eine 19. Atomgesetznovelle. Damit werden die Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb bis spätestens zum 15.04.2023 geschaffen. Mit der Novelle wird der Auftrag aus der Richtlinien-Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) umgesetzt.

Einsatz neuer Brennelemente nicht zulässig

Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass für den weiteren Leistungsbetrieb der Anlagen nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen sind. Deshalb werde die Leistung der Reaktoren schrittweise abnehmen, heißt es in der Mitteilung des Bundesumweltministeriums. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Leistungsbetriebs sei hierfür keine Periodische Sicherheitsüberprüfung vorzulegen. Der Staat übernehme keine Kosten für diesen Streckbetrieb. Der Einsatz neuer Brennelemente ist nicht zulässig. Am 15.04.2023 müssen die Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 nach der Novelle spätestens ihren Leistungsbetrieb einstellen.

Lemke: Risiken der Atomkraft weiter im Blick

"Es bleibt beim Atomausstieg. Deutschland wird zum 15.04.2023 endgültig aus der Atomkraft aussteigen“, betonte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Der Gesetzentwurf sorge für einen Beitrag zur Stromnetzstabilität, der mit der nuklearen Sicherheit vereinbar sei, weil er die Dauer des AKW-Weiterbetriebs auf einen kurzen Zeitraum in diesem Winter beschränke. "Auch in der aktuellen Energieversorgungskrise müssen wir die Risiken der Atomkraft im Blick behalten", mahnte Lemke. Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Grüne) betonte: "Wir müssen in dieser Krise die Stromerzeugungskapazitäten kurzfristig erhöhen, schaffen aber gleichzeitig die Voraussetzungen für eine langfristig sichere und klimafreundliche Stromversorgung.“

Auftrag aus der Richtlinien-Entscheidung des Bundeskanzlers

Mit der Atomgesetznovelle wird der Auftrag aus der Richtlinien-Entscheidung des Bundeskanzlers umgesetzt. Zu dieser Entscheidung gehören nach Mitteilung des Ministeriums auch die Vorlage eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und die Umsetzung der politischen Verständigung zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und RWE zum vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier. An der Umsetzung beider Maßnahmen werde mit Hochdruck gearbeitet.

Redaktion beck-aktuell, 19. Oktober 2022.