Mittwoch, 4.8.2021
Sanitätshaus-Empfehlung durch Arzt nur auf Patientennachfrage

Orthopäden dürfen nur auf Nachfrage von Patienten Empfehlungen für ein bestimmtes Sanitätshaus aussprechen. Dies unterstreicht das Landgericht Köln. Die wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines konkurrierenden Sanitätshauses scheiterte dennoch, da nicht nachgewiesen worden war, dass der beklagte Arzt die Empfehlung von sich aus ausgesprochen hatte.

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Dienstag, 22.6.2021
Kein Verstoß gegen Berufspflicht durch Nichtvorlage angeforderter Befundberichte vor Gericht

Gibt ein Arzt gerichtliche geforderte Befundberichte über eigene Patienten nicht ab, verstößt er damit nicht gegen seine Berufspflichten. Dies hat das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Berufung wurde zugelassen. Der Arzt stehe vor Gericht einem Zeugen gleich. Für den Fall, dass ein Zeuge eine schriftlich gestellte Beweisfrage nicht beantworte, könne das (Sozial-)Gericht lediglich die Ladung seiner Person zum Termin anordnen.

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Mittwoch, 12.5.2021
Hauskauf eines Arztes von Patientin kein Verstoß gegen ärztliche Berufsordnung

Wer als Arzt ein Haus einer Patientin zu einem angemessenen Preis käuflich erwirbt, verstößt damit nicht gegen das berufsrechtliche Verbot unerlaubter Zuwendungen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin als Berufsgericht einen Arzt von dem Vorwurf der Verletzung seiner Berufspflichten freigesprochen. Die Bewahrung der Integrität der Ärzteschaft verbiete nicht jegliche Geschäftsbeziehung mit Patienten.

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Donnerstag, 25.3.2021
Vergütungsrechtliche Einordnung ärztlichen Hintergrunddienstes
Ob ärztlicher Hintergrunddienst nach § 9 des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL) zu vergütende Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ist, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch eine Vorgabe insbesondere hinsichtlich der Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit zwingt, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten und damit eine faktische Aufenthaltsbeschränkung vorgibt. Das gilt laut Bundesarbeitsgericht auch, wenn der ärztliche Hintergrunddienst mit einer Telefonbereitschaft verbunden ist. Mehr lesen
Dienstag, 1.12.2020
Zwangsmaßnahmen richtig anordnen
Ein Tenor eines Gerichtsbeschlusses zur medizinischen Zwangsbehandlung einer Betreuten muss die Formel enthalten, dass diese Behandlung unter ärztlicher Verantwortung durchzuführen und zu dokumentieren ist – anderenfalls ist der gesamte Beschluss rechtswidrig. Denn dieser Teil der Anordnung habe nicht nur klarstellende Funktion, sondern lasse die unfreiwillige Behandlung erst rechtmäßig werden, so der Bundesgerichtshof am 30.09.2020. Mehr lesen