Montag, 22.2.2021
Arzneimittelfirma darf vorerst nicht mehr in Brandenburg produzieren

Eine Arzneimittelfirma ist auch in zweiter Instanz mit ihrem Eilantrag gegen eine Verfügung der Arzneimittelaufsicht gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der Erlaubnisse zur Herstellung von Arzneimitteln in Brandenburg und für den Großhandel mit Arzneimitteln. Der Bezug von Mitteln auf unklaren Wegen führe zur Verneinung der erforderlichen Zuverlässigkeit.

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